Sollte es Ärger mit der Putzfirma geben
Die
Putzfirma muss für selbstverschuldete Defekte an der Wohnung bürgen. Gelegentlich bieten es Reinigungsfeimen an, dass sie die ganze Abnahme ohne Sie als all-inclusive Paket übernehmen. Tun Sie dies nicht! Nur Sie wissen, welche Schäden während der Reinigung Ihrer Wohnung entstanden sind. Falls das Putzinstitut einen Preisaufschlag verlangt, geben Sie nur die abgemachte Summe. Lassen Sie sich in der Eile nicht zu Mehrzahlungen hinreissen.
Reinigungsfirma Zürich: Darf man der Reinigungsfirma ein Trinkgeld geben?
Da man in der Regel die Belegschaft nicht bei der Arbeit sieht, sondern nur noch ein bis zwei Leute bei der Abgabe, ist ein Trinkgeld nicht verbreitet. 10 bis 15 Franken wären aber ein angemessenes Trinkgeld, wenn Sie sich gerne gegenüber dem Reinigungsfirma erkenntlich zeigen wollen.
Ist Barzahlung tatsächlich geläufig in der Branche?
Aufgrund schwieriger Erfahrungen
haben viele Putzfirmen aufgehört, Rechnungen zu schreiben. Karten- oder Barzahlung sind aber gute Ersatzmöglichkeiten. Falls das Unternehmen eine Vorauszahlung für die Reinigung mit Abnahmegarantie verlangt, bezahlen Sie maximal 1/3 der Schlussabrechnung. Da die Branche anfällig auf Schwarzarbeit ist, sollten Sie um so mehr auf das Ausstellen eines Belegs bestehen.
Reinigungsfirma Zürich: Was gilt es bei Angeboten für Umzugsreinigungen zu beachten?
Wohnungen sind immer unterschiedlich. Nur schon die Grösse der Fenster kann bei jeder 4.5 Zimmerwohnung vollkommen anders sein, was sich selbstverständlich auf den Preis für die Endreinigung auswirkt. Seien Sie daher vorsichtig bei Preisen übers Telefon. Um beim Pauschal-Preis für die Reinigung der Wohnung und Umzug auf Nummer sicher zu gehen, sollten Sie immer eine Wohnungsbesichtigung verlangen.
- Pauschal-Preis: Leidige Überraschungen bleiben Ihnen erspart, wenn Sie einen fixen Preis abmachen.
- Abgabegarantie: Bestehen Sie auf eine Übergabegarantie. Die Reinigungsfirma verpflichtet sich somit, eine allfällige Nachreinigung nach dem Umzug gratis durchzuführen.
- Abgabetermin: Aus der Offerte muss klar hervorgehen, wann der Putzvorgang stattfindet und wie lange er dauert.
- Versicherung: Wo gearbeitet wird, können Schäden entstehen. Die Versicherung der Reinigungsfirma übernimmt die Kosten.
Ist jedoch auch nach der Nachreinigung Ihr Büro oder andere Räumlichkeiten immer noch nicht sauber, steht es Ihnen frei die Putzfirma nochmals zu rufen, für diese Arbeit müssen sie dann nicht bezahlen.
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